Sozialregion, freie 80%-Stelle/Freigabe zur Wiederbesetzung
2. Erwägungen Gemäss kantonalem Stellenschlüssel (Sozialgesetzgebung) ist der Bedarf für die Wiederbesetzung der Stelle ausgewiesen. Der entsprechende Stellenplan ist vom ASO geprüft und bewilligt worden. Die Stellenprozente sind somit zur Wiederbesetzung freizugeben. 3. Wirtschaftlichkeit Es sind keine zusätzlichen Kredite zu bewilligen. 4. Stellungnahmen Der Bericht und Antrag ist den Querschnittsdienstleistenden zur Prüfung vorgelegt worden. Beschluss:
2. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt. |