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Schulen der Stadt Olten, Einführung "Geleitete Schulen"/Konzeptgenehmigung

Datum 24. März 2003
Geschäftsart Beschluss

1. Ausgangslage

1.1. Schule im Wandel / Hinführung zur teilautonomen Schule
Die Schule verändert sich, wie sich unsere Gesellschaft verändert. Vieles, an das man sich gewöhnt hat und das vertraut ist, soll umgebaut werden. Auch die Stadt Olten hat Reformen eingeleitet. Darunter fällt als grösste Veränderung die Hinführung zur teilautonomen sog. «Geleiteten Schule». Dieser Prozess wird im Kanton Solothurn durch das Amt für Volksschule und Kindergarten (AVK) geleitet. Das Departement für Bildung und Kultur (DBK) hat dazu Unterlagen herausgegeben, welche als Grundlagen dienen. Dazu gehören insbesondere eine «Wegleitung für geleitete Schulen», ein Merkblatt «Schulleitungsreglement & Kompetenzordnung», sowie die Schriften «Qualitätsmerkmale für Geleitete Schulen», «Qualitätsmerkmale für die Arbeit der Lehrperson im Unterricht» und das Konzept «Schulleitungsausbildung».

1.2. Pilotprojekt Hübeli
Die Primarschule Hübeli wurde 1995 im Zuge der gesamtschweizerischen Entwicklung zur Einführung von Schulleitungen als eine von zwölf Schulen des Kantons Solothurn als Pilotschule ausgewählt. In der Zwischenzeit hat die Schule Hübeli alle Stufen durchlaufen und alle Anforderungen erfüllt. Sie wird im Juni 2003 als 1. Primarschule im Kanton Solothurn zertifiziert.

1.3. Vorgaben des Departementes für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn
Das Departement hat folgende Grundlagen festgehalten:
- die Entwicklung der Schulen zu Geleiteten Schulen wird als notwendige Verbesserung der Führungsstruktur betrachtet
- Die Einführung geschieht auf freiwilliger Basis
- Die Kosten für die Arbeitszeiten der Geleiteten Schulen müssen von den Gemeinden übernommen werden
- Eine Schulleitungsausbildung wird durch den Kanton angeboten
- Die Projektleitung liegt beim Amt für Volksschule und Kindergarten
- Der Pilotversuch soll im Jahre 2003 abgeschlossen werden und eine Standortbestimmung vorgenommen werden, welche weitere Massnahmen festhalten soll.

1.4. Motion Claude Schoch
Im März 1999 wurde von C. Schoch und Mitunterzeichnern eine Motion eingereicht, in welcher der Stadtrat beauftragt wurde, ein Konzept für eine gezielte und gemeinsame Entwicklung aller städtischen Schulen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu skizzieren. Diese Motion wurde im Mai 2000 erheblich erklärt und überwiesen. In der Beantwortung wurde erklärt, dass die einzelnen Schulen auf dem Weg zur teilautonomen Schule unterschiedlich weit voran geschritten sind. Während das Hübeli als Projektschule im Juni 2003 zertifiziert werden kann und damit den Einführungsprozess abschliessen wird, haben sich die Sekundar- und Oberschule erst im Herbst resp. Winter 2002/2003 beim AVK angemeldet. Die Aufnahmegespräche mit dem Inspektorat haben für alle Schulen bereits stattgefunden.


1.5. Motion Luzia Stocker Rötheli und Mitunterzeichner
Am 5. September 2002 wurde eine Motion zum Projekt «Geleitete Schulen» eingereicht, in der der Stadtrat im Rahmen des Projektes «Geleitete Schulen» eine Verwaltungsreform vorzulegen habe. Strukturen und Prozesse des Projektes sollen gemäss Motion nach den Grundsätzen einer wirkungsorientierten Verwaltung umgesetzt werden.
Das Projekt «Geleitete Schulen» darf nach Ansicht der Direktion Bildung und Sport auf keinen Fall auf Grund einer Verwaltungsreform WOV blockiert werden. Vielmehr soll das Projekt «Geleitete Schulen» vorangetrieben werden.
Es handelt sich dabei um einen Prozess, der sehr wohl ausserhalb einer Verwaltungsreform ablaufen und sich entwickeln kann.
Die erwähnte Motion Stocker wird wohl zu einer politischen Grundsatzdiskussion führen. Es muss sich zeigen, ob die Direktion Bildung mit einem Budgetanteil von rund 25% (29 Mio.) das gewünschte Pilotprojekt zur Einführung einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung darstellt. Im Weiteren ist klar festzustellen, dass das Projekt «Geleitete Schulen» auf eine folgende Einführung von WOV bestens ausgerichtet ist und einer solchen in keiner Weise im Wege steht.


2. Erwägungen

2.1. Konzept (Beilage 1)
An den Seminarien für die Schulleiterinnen und Schulleiter im Jahre 2000 und 2002 wurde mit Unterstützung des kantonalen Projektleiters Rolf Meyer eingehend am Konzept zur Einführung der Geleiteten Schule für die Stadt Olten gearbeitet. Das bereits im Jahre 2000 vorliegende 1. Konzept wurde völlig überarbeitet. Das neue Konzept 2002 liegt dem Bericht und Antrag bei. Es regelt den Betrieb und die Zusammenarbeit der einzelnen Schulen.


2.2. Schulkommission
Eine Vertretung der Schulkommission war an beiden Seminarien in den Jahren 2000 und 2002 dabei. Auch der zuständige Stadtrat hat die Konzeptarbeit am Seminar 2002 mitgestaltet. Die Schulkommission hat an der Sitzung vom 3. Dezember 2002 dem neuen Konzept zugestimmt. Die Mitglieder sind überzeugt, dass damit die Weichen für die Zukunft der Schulen der Stadt Olten richtig gestellt werden. Die Schulkommission unterstützt den Antrag der Direktion Bildung und Sport zur Einführung auf Beginn des Schuljahres 2003/2004.

2.3. Kompetenzregelung
Eine völlige Neugestaltung wurde im Kapitel 5 bei der Regelung der Kompetenzen vorgenommen. Neu wurden dabei die Führungsebenen Gemeindeparlament, Stadtrat, Schulleitungskonferenz und Fachkoordinatorinnen aufgenommen. Ebenso wurde ein umfassendes Funktionsdiagramm erstellt, welches im Anhang, Kap. 9, aufgenommen wurde.

2.4. Übersichtsdiagramm (Beilage 2)
Das Konzept «Geleitete Schulen in der Stadt Olten» ist Teil eines Gesamtbildes der Schulen der Stadt Olten. Die graphische Übersicht zeigt die zentrale Bedeutung des Konzeptes. Die zur Zeit noch gültige Schulordnung stammt aus dem Jahre 1979 und muss als nächstes den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die entsprechenden Vorarbeiten sind eingeleitet. Der letzte Schulführer der Schulen der Stadt Olten (Informationsschrift über die Schulen der Stadt Olten) stammt aus dem Jahre 1989 und bedarf ebenso einer Neugestaltung.
Die Schulordnung soll im Herbst im Stadtrat zu Handen des Gemeindeparlamentes verabschiedet werden. Der Schulführer wird als Ergänzung auf den gleichen Zeitpunkt neu herausgegeben.


3. Finanzielle Auswirkungen

3.1. Ausgangslage
Als Ausgangslage für die bisherige Regelung der Entlastungsstunden und der Pauschalbeiträge kann der Stadtratsbeschluss vom 30. März 1993 angenommen werden, welcher die Entschädigungen und Entlastungen für die Vorsteherinnen und Vorsteher der Schulen regelte. Damals wurden 48 Entlastungslektionen bewilligt, was einem Betrag von rund Fr. 165'300.— entsprach. Für die Pauschalen wurden Fr. 22'940.— bewilligt. Im Nachhinein ist in der jetzigen Zeit nicht mehr oder nur sehr schwer nachzuvollziehen, wie die Entlastungen in den Jahren 1994 bis 1999 gehandhabt und warum sie verändert wurden. Im vorliegenden Konzept wurde die Situation des Schuljahres 2002/2003 als Ausgangslage gewählt und die Veränderung zum neuen Schuljahr 2003/2004 aufgezeigt. Nach der Genehmigung des Konzeptes ist wieder eine nachvollziehbare und gesicherte Grundlage resp. eine Ausgangslage bei allfälligen kommenden Veränderungen vorhanden.

3.2 Entlastungsstunden
Das Kapitel 8 des Konzeptes zeigt im Detail die finanziellen Auswirkungen des Konzeptes. Im Vergleich zur Bedeutung, welche das Konzept Geleitete Schule für unsere Schulen auslöst, sind sie eher unbedeutend. Die zusätzliche Arbeitszeit, die über den normalen Dienstauftrag hinausgeht, soll entschädigt werden. Im Vordergrund steht dabei eine Entlastung von der Unterrichtstätigkeit, damit die zusätzlichen Aufgaben als Schulleiterin resp. Schulleiter wahr genommen werden können. Die Schulleitungskonferenz hat sich auf den im Konzept auf Seite 13 dargestellten Raster geeinigt. Diesem liegt die Grösse der einzelnen Schule (Anzahl Klassen, Anzahl Lehrkräfte etc.) zu Grunde, und die Entlastungszeit orientiert sich an der kantonalen Richtlinie, nachdem pro Klasse je eine halbe Lektion gewährt wird und bei der zusätzlich als Sockelstunden für die Schulen der Oberstufe eine bis drei Lektionen gewährt werden. Gegenüber dem laufenden Schuljahr sind demnach 7 Entlastungslektionen mehr aufgeführt, was einem Betrag von ca. Fr. 32'000.— (inkl. Sozialleistungen) entspricht (bisher 63 Lektionen, ab 2003/2004 70 Lektionen). Leider ist der Kanton bis heute nicht bereit, diese Entlastungen zu subventionieren. Vom Kantonsrat wurde die auf diesen Punkt eingehende Initiative des Solothurnischen Lehrerbundes «Gute Schulen brauchen Führung» im Herbst 2002 vom an die Regierung zurückgewiesen mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag zur Initiative des Lehrerbundes auszuarbeiten. Wenn der Kanton die Qualität der Schulen heben will (was mit der Einführung der «Geleiteten Schulen» auch geschehen wird), so wird er kaum darum herum kommen, diese Entlastungsstunden zu subventionieren. Für das Jahr 2003 ist ein Mehraufwand von Fr. 13'300.— (5/12 von Fr. 32'000.—) als Nachtragskredit in der Höhe von Fr. 11'100.-- auf dem Konto 219.302.02 (Zusatzstunden infolge Vorsteherentlastung) und von Fr. 2'200.— zu Gunsten Konto 219.395 (Verrechnete Sozialleistungen) zu genehmigen. Ab 2004 erfolgt die Eingabe dann auf dem ordentlichen Budgetweg.


3.3 Pauschalentschädigungen pro Schulleitung
Die bisherigen jährlichen Pauschalbeiträge von Fr. 2’625.— (indexiert gem. EGO, Stand Dezember 2002) pro Schulleitung werden beibehalten. Wenn die Schulleitung als Team arbeitet, wird der Pauschalbetrag auf die einzelnen Mitglieder verteilt. Die Koordinatorinnen für Kindergarten-, Werken I- und Hauswirtschaftsunterricht werden mit je einer Drittel-Pauschale entschädigt. Diese Entschädigungen erfahren keine Veränderung. Sie sind im Budget 2003 enthalten.


3.4 Finanzkompetenz
Als wiederkehrende Ausgaben liegt die Finanzkompetenz für die Entlastungsstunden gemäss Pt. 3.2 beim Gemeindeparlament. Die Mehrkosten während der 2-jährigen Etablierungsphase kann der Stadtrat in eigener Kompetenz bewilligen.


4. Etablierungsphasen

Da die Einführung von Geleiteten Schulen zur Zeit im Rahmen der Schulreformen im ganzen Kanton ein Thema darstellt, ist zu erwarten, dass in absehbarer Zeit der Kanton seine Grundlagen auf die Geleiteten Schulen neu ausrichten wird. Die Initiative des LSO (Lehrerbund des Kantons Solothurn) unter dem Titel «gute Schulen brauchen Fühung» wurde im Kantonsrat behandelt und der Regierungsrat ist aufgefordert, dazu einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Diese Punkte sprechen dafür, dass die Stadt Olten die Einführung der Geleiteten Schulen im Sinne eines Pilotprojektes für die nächsten beiden Schuljahre 2003/2004 und 2004/2005 einführt. Bis zum Frühling 2005 soll eine Auswertung erfolgen, damit evtl. Anpassungen am Konzept vorgenommen werden können. Gleichzeitig werden bis zu diesem Zeitpunkt auch die Vorgaben des Kantons resp. der Ausgang der Initiative des LSO bekannt sein, welche dann ebenfalls in das zu überarbeitende Konzept einfliessen können.


5. Musikschule

Die Musikschule wie die Jugendmusik sind im Konzept «Geleitete Schulen in der Stadt Olten» noch nicht aufgenommen. Dies soll erst dann geschehen, wenn die jetzt anlaufenden strukturellen Veränderungen erfolgt sind. Für die Entlastungsstunden soll deshalb die Höhe der Entlastungsstunden (10 Lektionen) analog Beschluss Stadtrat vom 30. 3. 1993 nach wie vor Gültigkeit behalten.


Beschluss:

1. Das Konzept zur Einführung «Geleiteter Schulen» an den Schulen der Stadt Olten wird genehmigt und für eine Etablierungsphase von zwei Jahren für die Schuljahre 2003/2004 und 2004/2005 in Kraft gesetzt. Die Mehrkosten während der Etablierungsphase gemäss Pt. 3.2 werden mit bewilligt.

2. Im Frühling 2005 hat die Direktion Bildung und Sport dem Stadtrat einen Erfahrungsbericht zur Kenntnis zu bringen und ein den neuen Grundlagen angepasstes Konzept zu Handen des Gemeindeparlamentes durch den Stadtrat genehmigen zu lassen.

3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.



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