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09.09.2010 11:56:55


Nummer: Stichwort:
Datum von: bis:
Art:

Intepellation Marcel Buck (SVP-Fraktion) betr. Integration der Stadtpoliziei in die Kantonspolizei/Beantwortung

Datum 23. Nov. 2006
Geschäftsart Bericht und Antrag
Verfasser Marcel *Buck
Fraktion Fraktion SVP

Am 17. März 2006 hat die SVP-Fraktion, zuhanden des Gemeindeparlaments die folgende Interpellation eingereicht:

„Integration der Stadtpolizei in die Kantonspolizei

Die Stadtpolizei Olten hat den Auftrag, die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten. Die Kantonspolizei Solothurn hat aufgrund des Kapo-Gesetzes und von der Regierung den Leistungsauftrag, die öffentliche Sicherheit im Kanton aufrecht zu erhalten. Abgesehen von Aufgaben, welche einzig der KAPO zustehen (gemäss Kompetenzabgrenzung die meisten kriminalpolizeilichen Aufgaben,) haben diese beiden Institutionen vor allem einen gleichlautenden Auftrag: Die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten! Da drängt sich die Frage auf, ob die beiden Korps nicht zusammengelegt werden könnten. Bei einer Zusammenlegung sind mögliche Synergien zu prüfen, welche die Sicherheit der Bevölkerung noch weiter erhöhen könnten. Aus diesem Grund bitten wir das Stadtpräsidium um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Hauptbedingung müsste erfüllt sein, damit die Stadtverwaltung an einer Zusammenlegung der beiden Korps interessiert wäre?
2. Gibt es weitere Voraussetzungen, die vor einer möglichen Zusammenlegung erfüllt sein müssten?
3. Wo würde die Stadtverwaltung die grössten Vorteile einer Zusammenlegung sehen?
4. Wo würde die Stadtverwaltung die grössten Nachteile einer Zusammenlegung sehen?
5. Was müsste der Regierungsrat für Garantien abgeben, um allfällige Bedenken bezüglich Sicherheitsverlusts auf dem Stadtgebiet zu entkräften?
6. Wären die Verantwortlichen der Verwaltung bereit, mit der Regierung Sondierungsgespräche zu führen, um die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung zu diskutieren?
7. Könnten diese Gesprächsergebnisse dem Gemeinderat vorgelegt werden?

Begründung: Im Vorstosstext enthalten.“


* * * * * * * *


Stadträtin Doris Rauber, als Vorsteherin der Direktion Öffentliche Sicherheit, beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:

1. Verfassungsrechtliche Bestimmungen und gesetzliche Grundlagen:
Zum besseren allgemeinen Verständnis seien hier auszugsweise einige gesetzliche Grundlagen wiedergegeben, welche die Basis für die Existenz der städtischen Polizeikorps bilden.

1.1 Auszug aus der Kantonsverfassung
Art. 92 Ordnung und Sicherheit
Kanton und Einwohnergemeinden gewährleisten die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
1.2. Auszug aus dem Gesetz über die Kantonspolizei
§ 23 / II. Gemeindepolizei
1 Die Einwohnergemeinden können eigene Polizeiorgane schaffen.
2 Der Regierungsrat regelt Zusammenarbeit, Kompetenzabgrenzung und eine angemessene Abgeltung in einer Vereinbarung.
§ 24 / I. Anwendbarkeit für Gemeindepolizeien
Die Bestimmungen in den §§ 25-39 gelten auch für die Tätigkeit von Polizeibeamten der Einwohnergemeinden.

1.3. Auszug aus der Gemeindeordnung
§ 67
Die Kommission für Öffentliche Sicherheit erfüllt die Aufgaben nach dem Polizeireglement, dem Marktreglement, dem Feuerwehrreglement und dem Zivilschutzreglement.

1.4. Auszug aus dem Polizeireglement der Einwohnergemeinde der Stadt Olten

Art. 1
1 Das Wohlbefinden und das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Stadt Olten ist zu fördern und zu unterstützen.
2 Das Polizeireglement bezweckt, die Sicherheit der Bevölkerung und die öffentliche Ruhe und Ordnung im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten.
3 Sie ergänzt die Polizeigesetzgebung des Bundes und des Kantons, soweit sie der Einwohnergemeinde vorbehalten ist.
4 Die Zusammenarbeit mit der Polizei Kanton Solothurn und die Kompetenzabgrenzung zwischen Stadt- und Kantonspolizei richten sich nach Gesetz, Vertrag und bewährter Ordnung.

Art. 3
1 Die unmittelbare Handhabung des Polizeireglements obliegt der Stadtpolizei; sie handelt im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbstständig; sie ist insbesondere für die Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf dem gesamten Stadtgebiet zuständig.
2 Die Organisation, die Aufgaben und die Kompetenzen der Stadtpolizei werden, so weit sie nicht durch dieses Polizeireglement, Gesetz oder Vertrag bestimmt sind, in einem vom Stadtrat zu erlassenden Dienstreglement festgelegt.

1.5 Auszug aus der Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Olten, Grenchen und Solothurn

1. Polizeiorganisation

1.1 Die Organisation der Polizei Kanton Solothurn ist Sache des Kantons, die Organisation der Stadtpolizei Olten ist Sache der Gemeinde.

1.2 Der Mannschaftsbestand und die Aus- und Weiterbildung der Stadtpolizei richten sich nach den Aufgaben, die sie zu erfüllen hat.

2. Örtliche Zuständigkeit der Stadtpolizei

2.1 Die Stadtpolizei handelt grundsätzlich auf ihrem Gemeindegebiet. Sie kann im Rahmen von Vereinbarungen zwischen anderen Gemeinden und dem Kanton auch auf deren Gebiet tätig werden.



3. Verhältnis zwischen Polizei Kanton Solothurn und Stadtpolizei

3.1 Die Stadtpolizei handelt im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständig.

3.2 Die Polizei Kanton Solothurn und die Stadtpolizei orientieren sich gegenseitig und gewähren Akteneinsicht nach Bedarf.

4. Kriminalpolizei

Kriminalpolizeiliche Aufgaben sind unter Vorbehalt von Ziffer 5.2 von der Polizei Kanton Solothurn zu verfolgen.

5. Sicherheitspolizei

5.1 Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist Sache der Polizei Kanton Solothurn und der Stadtpolizei. Im Stadtgebiet ist primär die Stadtpolizei zuständig.

5.2 Die Stadtpolizei kann Übertretungstatbestände selbständig ahnden. Im Vermögensstrafrecht gilt dies nur für diejenigen Delikte, welche im Aufgabenkatalog aufgenommen sind, ausgenommen im Rahmen gemeinsamer Patrouillen.

5.3 Die Stadtpolizei und die Polizei Kanton Solothurn sorgen für die Sicherstellung und Rückgabe entwendeter Fahrzeuge.

5.4 Die Stadtpolizei nimmt Verlust- und Fundanzeigen entgegen. Übersteigt der Wert der verlorenen oder gefundenen Sache einen von der Polizei Kanton Solothurn festgesetzten Betrag (zurzeit CHF 2'000.00), ist die Anzeige der Polizei Kanton Solothurn schriftlich zu melden.

5.5 Die Stadtpolizei ist für den Ordnungsdienst bei friedlichen Anlässen zuständig. Sie kann bei Bedarf durch die Polizei Kanton Solothurn unterstützt werden.

5.6 Die Polizei Kanton Solothurn ist für den Ordnungsdienst bei unfriedlichen Anlässen zuständig. Sie wird durch die Stadtpolizei unterstützt. Die Einsatzleitung liegt bei der Polizei Kanton Solothurn.

5.7 Bei Katastrophenfällen unterstützt die Stadtpolizei die Polizei Kanton Solothurn, insbesondere bei ersten Massnahmen nach § 5 des Gesetzes über die Kantonspolizei.

6. Verkehrspolizei

6.1 Beide Polizeikorps sorgen für Sicherheit und Ordnung im Strassenverkehr.

6.2 Die Stadtpolizei handelt im Vollzug der Strassenverkehrsgesetzgebung selbständig und ist primär zuständig.

7. Verwaltungspolizei

Verwaltungspolizeiliche Aufgaben erfüllen die Polizei Kanton Solothurn und die Stadtpolizei. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Gewerbe und Handel, der Gesundheitsbelange und für Aufgaben im Rahmen des Gemeindegesetzes.



8. Patrouillentätigkeit

Polizei Kanton Solothurn und Stadtpolizei führen gemeinsame Patrouillen durch. Die Stadtpolizei ist auf solchen Patrouillen ausserhalb des Stadtgebietes zu Amtshandlungen ermächtigt und verpflichtet.

Strategische Ausrichtung der Stadtpolizei Olten

Beim zurzeit laufenden Projekt Neuausrichtung der Direktion Öffentliche Sicherheit wird der Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit auf die Bereiche Grundversorgung und Prävention gelegt werden (Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit).

Schwerpunkte sind im Weiteren:
· eine hohe, präventive Präsenz sowie ausgeprägte Stadt- und Milieukenntnisse,
· eine offene Kommunikation und ein enger Dialog mit der Bevölkerung,
· eine mit anderen Amtstellen vernetzte und problemlösungsorientierte präventive Zusammenarbeit,
· eine jederzeit rasche, flexible, kompetente und verhältnismässige Intervention und Ereignisbewältigung,
· eine hohe Sach- und Sozialkompetenz,
· Dienstleistungen, welche aussergewöhnlich und kundenorientiert sind,
· eine Leistungsbewertung, welche auf eine alltagstaugliche und richtungsweisende Bewertung ausgerichtet ist,
· eine Strategieformulierung basierend auf Wirkungsannahmen,
· einfache Massnahmenpakete ausgerichtet auf die Zielerreichung ohne Verzettelung der Kräfte.


3. Allgemeines

3.1 Diskussionen über die Notwendigkeit von städtischen Polizeikorps, nicht nur im Kanton Solothurn, wurden in den letzten Jahren immer wieder geführt. Teilweise wurden in anderen Kantonen, z.B. Zug und Schaffhausen, die Stadtpolizeikorps in kantonale Polizeikorps integriert und die dabei gemachten Erfahrungen wurden, je nach Blickwinkel, unterschiedlich beurteilt.
Dazu kommt noch, dass kein Zusammenschluss mit den Anderen verglichen werden kann, da die Verhältnisse zum Teil anders gelagert sind. Zusammenschlüsse von Polizeikorps machen nur dann Sinn, wenn dadurch Synergien für alle Beteiligten freigesetzt werden könnnen. Finanzpolitische Aspekte dürfen nicht im Vordergrund stehen.

Anliegen oder Anfragen in dieser Richtung sind zwar nachvollziehbar und in der heutigen globalen Zeit verständlich, es ist jedoch ein Trugschluss zu meinen, wegen der teilweise hochgespielten Schnittstellenprobleme auf operationeller Ebene, müsse gleich eine Einheitspolizei geschaffen werden. Diese Schnittstellenprobleme können auf andere Art und Weise gelöst werden.

3.2 Vorteile und mögliche Alternativen

Die Aufgabenabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeikorps kann sehr wohl schrittweise noch weiter verbessert werden, ohne sie direkt zu einer Einheitspolizei zu verschmelzen.
Die in der genannten Zusammenarbeitsvereinbarung den städtischen Polizeikorps zugestandenen Kompetenzen sind nicht in Stein gemeisselt. Diese müssen je nach Lage angepasst werden. Im Besonderen, da die jungen Polizistinnen und Polizisten der Stadtpolizeien, gestützt auf die eidgenössische Berufsanerkennung, der Ausbildung der Kantonspolizei in keiner Art und Weise nachstehen, könnte man deren Kompetenzen ohne weiteres erhöhen.

Die Stadt Olten kann gemäss dem heute gültigen Polizeigesetz, ein eigenes Polizeikorps schaffen. Mit der Einheitspolizei hätte die Stadt Olten bedeutend weniger zu sagen, resp. könnte weniger Einfluss nehmen. Zuständig wäre der Kanton. Es ist davon auszugehen, dass der Kanton zukünftig für die erbrachten Leistungen von Städten und grösseren Gemeinden finanziell entschädigt werden will. Die Städte und Gemeinden hätten aber keine Wahl, sie müssten die Leistungen beim Kanton einkaufen und hätten - dies ist der wichtigste Punkt - keinen direkten Einfluss auf die Polizeiarbeit.
Ein wichtiger Punkt ist auch die unterschiedliche Auffassung der Polizeiabdeckung und Polizeidoktrin, Polizeibeamte aus Himmelried oder dem Schwarzbubenland kennen die Probleme und Eigenheiten sowie Problemzonen der Stadt Olten nicht.

Gerade in den Städten konnten immer wieder erfolgreich spezifische Lösungsansätze gefunden und umgesetzt werden, dies unter anderem mit Kontaktbeamten in den Schulen, bei häuslicher Gewalt, durch Mithilfe in Arbeitsgruppen für Randständige, der Suchthilfe, beim Frauenbus Lysistrada. Bürgernähe kann nur dann gewährleistet werden, wenn die politische Führung die Brennpunkte innerhalb der Stadt aus nächster Nähe kennt und rechtzeitig die entsprechenden Schwerpunkte und Massnahmen setzt. Die Stadtpolizeien sind integrierter Bestandteil des städtischen Lebens sowie der städtischen Verwaltung und nicht ausführendes Organ einer bevölkerungsfernen kantonalen Verwaltung.

Ein weiterer wichtiger Punkt darf in der Diskussion nicht vergessen werden. Es zeigt sich immer deutlicher, dass gewisse Aufgaben besser von den Stadtpolizeien wahrgenommen werden können, weil diese mit der Stadtverwaltung vernetzt sind. Gute Kontakte beispielsweise zu den Schulen, den Sozialämtern, den Organisationen im Suchtbereich und den Bauverwaltungen erleichtern die oft notwendige Zusammenarbeit. Auch Themen wie die Drogenprävention, die Verkehrsproblematik und die Jugendgewalt (nicht nur auf dem Pausenplatz, sondern auch an bestimmten Orten im Stadtgebiet) können heute nur noch vernetzt angegangen und einer Lösung zugeführt werden. Alle diese Aufgaben können bürgernaher und effizienter erfüllt werden, wenn sie von den Stadtpolizeien wahrgenommen werden – und nicht weit weg und von oben ausgelöst werden.
Dass die Polizei Kanton Solothurn gemäss Zusammenarbeitsvertrag und Kompetenzvereinbarung für die Bearbeitung der Fälle, welche ihr übertragen sind, tätig sein muss, versteht sich von selbst.

3.3. Modell des Kantons Bern – Einheitspolizei /
Modell des Kantons Aargau – Regionalpolizeien

Beide Kantone gehen einen unterschiedlichen Weg. Der Kanton Bern arbeitet an der Einführung einer Einheitspolizei. Ein definitiver Entscheid wird jedoch erst Ende Jahr im Kantonsparlament und im Jahre 2007 an einer Volksabstimmung gefällt. Es zeigt sich jedoch klar ab, dass der Kanton bei einer Annahme das Gewaltmonopol besitzt und die Gemeinden praktisch keinen resp. nur noch einen kleinen Einfluss auf die Leistungen der Kantonspolizei ausüben können.

Der Kanton Aargau geht andere Wege. Dort soll das Konzept „Horizont“ realisiert werden, dessen Hauptziel die Erhöhung der Sicherheit für die Bevölkerung und damit verbunden eine Effektivitätssteigerung im Bereich der lokalen Sicherheit sowie durch eine verstärkte Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben durch die Kantonspolizei (vor allem Kriminalitätsbekämpfung, Gewährung der öffentlichen Sicherheit bei Ereignissen / Entwicklungen, welche die Möglichkeit der kommunalen Polizeikräfte übersteigen, Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den Hauptachsen) ist.
Von der Schaffung einer Einheitspolizei wurde im Kanton Aargau Abstand genommen, weil diese als zu teuer und nicht sachgerecht bezeichnet wurde.

Die Gewährleistung der lokalen Sicherheit durch städtische Organe entspricht den neuen Erkenntnissen der Polizeiorganisationslehre. Lokal verankerte Polizeikräfte können die lokalen Sicherheitsbedürfnisse weit besser abdecken, sprich Bürgernähe!
Im Mai 2006 hat das Aargauer Volk mit grossem Mehr dem Polizeigesetz zugestimmt.

3.4. Zusammenfassung

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die polizeiliche Sicherheitsarchitektur – wie von den drei Städten im Kanton Solothurn im Verbund mit dem kantonalen Polizeikorps praktiziert – die innere Sicherheit im Rahmen des heute politisch Machbaren nachhaltig beeinflusst. Die Gewährleistung der „lokalen“ Sicherheit durch lokal verankerte Polizeikräfte sowie die dadurch mögliche Konzentration der Kantonspolizei auf ihre Kernaufgaben verspricht eine effiziente stufengerechte Bekämpfung der Kriminalität.

Die Stadtpolizei Olten leistet mit ihrer Präsenz und Publikumsnähe einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit. Patrouillen wirken sich positiv auf die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner aus. Es braucht eine Polizei, die den Puls der Bevölkerung spürt d.h. sowohl ihre Ängste und Nöte als auch ihre Bedürfnisse kennt, jederzeit ansprechbar ist und mit grosser Fachkompetenz beraten kann. Es braucht eine bürgernahe Stadtpolizei, welche in allen Quartieren präsent ist und die unterschiedlichsten Situationen in der ganzen Stadt kennt.

Der Verband Solothurner Einwohnergemeinden ist aus heutiger Sicht klar gegen eine Einheitspolizei. Nicht nur die drei Städte, sondern alle Gemeinden wären davon betroffen. (Finanzielle Aufwendungen)
„Wenn eine Einheitspolizei geschaffen würde, hätte der Kanton nebst der Sachverantwortung auch die Finanzierung zu 100 % zu tragen.“ (Medienkonferenz VSEG vom 30.06.2006)


4. Beantwortung der Fragen

Frage 1:

· Gestützt auf die Kantonsverfassung (Art. 92) ist das Gewährleisten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Aufgabe des Kantons und der Einwohnergemeinden. Ohne eine entsprechende Verfassungsänderung, wäre die Aufhebung der Stadtpolizeien nicht zu rechtfertigen. Im Weiteren müssten diverse Gesetze und Verordnungen geändert und angepasst werden.
Es kann nicht sein, dass den Gemeinden Pflichten auferlegt werden und ihnen gleichzeitig die Mittel zu deren Erfüllung entzogen werden.

· Die politischen Vorgaben für die sicherheits- und verkehrspolizeilichen Belange sollen einzig von den städtischen Exekutiven verbindlich erteilt werden können, ohne dass der Kommandant der Kantonspolizei oder die Kantonsregierung diese beeinflussen können.




· Die polizeilichen Leistungen müssen eine deutliche Verbesserung erfahren.

· Keine Stadt und keine Gemeinde muss polizeiliche Leistungen einkaufen, wenn sie keine will oder benötigt. Die Städte und grössere Gemeinden dürfen nicht „Pauschal“ zur Kasse gebeten werden.
Die Finanzierung müsste über den Lastenausgleich erfolgen.

· In der Stadt Olten müsste weiterhin eine „24-Stunden Ansprechstelle“ (bedienter Schalter, nicht nur eine Gegensprechanlage zur Alarmzentrale) bestehen.

· Die Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten der Städte müssen aufrechterhalten bleiben und praktikabel sein.

· Bei einer Umsetzung müsste die Stadtpolizei Olten frühzeitig und partnerschaftlich einbezogen werden.

· Aus Sicht der Stadtpolizei Olten müsste der künftige Umgang der Polizei mit der urbanen Sicherheitsproblematik in den Agglomerationen im Vordergrund stehen und den sicherheitspolizeilichen Bedürfnissen und Begebenheiten der Städte uneingeschränkt Rechnung getragen werden.

· Bei einer Zusammenführung der beiden Korps, müsste die Stadtpolizei mit allen Rechten und Pflichten, ausgenommen kommandierte Versetzungen in andere Gemeinden, ausgestattet werden.

· Die Verkehrsdienstmitarbeitenden müssten ebenfalls mit allen Rechten und Pflichten auf ihrer Stufe übernommen werden.

· Die Kantonspolizei müsste die unter Frage 4 aufgeführten Leistungen übernehmen.


Frage 2:

· Die zur Kantonspolizei übertretenden Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten müssten in das kantonale Gehaltssystem integriert werden. Bei der Einreihung der zu übernehmenden Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten wäre der bisherigen Entlöhnung im Rahmen der Festlegung der Gehaltsstufen vollumfänglich Rechnung zu tragen.
Das gilt selbstverständlich auch für Kaderangehörige.

· Dem Bereich der Überführung der Mitarbeiter der Stadtpolizei Olten in die Kantonspolizei ist sowohl in Bezug auf die Pensionskassenregelung (Einkauf in die staatliche Pensionskasse), als auch in Bezug auf die lohnmässige Überführung der Mitarbeitenden (keine Rückstufungen) besondere Beachtung zu schenken.

· Die Besetzung der Ansprechperson (Regionenchefs der Städte) bei der Kantonspolizei hätte im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den betroffenen Städten und dem Kanton zu erfolgen.







Frage 3:

· Es gibt nur noch eine Ansprechstelle im Polizeibereich.

· Bei besonderen Ereignissen könnten mehr personelle Mittel und eine bessere Abdeckung im ganzen Kanton gewährleistet werden. Ein flexibler Personaleinsatz wäre möglich.

· Die Einsatzkoordination und Schwergewichtsbildung in der Polizeiarbeit würde effizienter und dadurch vereinfacht.

· Durch eine Zusammenlegung würde ein einheitlicher Ausbildungsstand gewährleistet und damit ein kompetenter Ansprechpartner in allen kernpolizeilichen Belangen zur Verfügung stehen.


Frage 4:

· Die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, gemäss Art. 92 der Kantonsverfassung ist Aufgabe von Kanton und Einwohnergemeinden.

· Bis heute existiert keine genaue Definition der Aufgabenwahrnehmung von kernpolizeilichen Aufgaben durch die Kantonspolizei und gemeindepolizeilichen Aufgaben.

· Die Gemeindeautonomie würde bei einem Zusammenschluss einen wesentlichen Verlust in Sachen Sicherheit hinnehmen müssen.

· Beim Auftreten objektiv bzw. subjektiv sicherheitsrelevanter Phänomene, z.B. Jugendgewalt in den Schulen oder bei Jugendtreffs, Jugendkonzerte, Randständige, Alki-Szenen, Prostitution, problembelastete Quartiere, Drogenszene, Vandalenakte, Probleme im Verkehrsbereich, Geschwindigkeitsübertretungen etc., das Anordnen von geeigneten (Gegen-) Massnahmen im Rahmen der Einheitspolizei wäre kaum zeitgerecht möglich.

· Ein Unsicherheitsfaktor besteht auch bei der Zielsetzung der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Olten. Dieser wichtige Punkt wurde im Leitbild und Legislaturplan des Kantons 2005 – 2009 mit keinem Wort erwähnt.

· Die Stadt Olten müsste damit rechnen, dass bei einem Zusammenschluss ein starker Wechsel der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in andere Gebiete stattfinden könnte, was die Verbundenheit mit der Bevölkerung (Community Policing) beeinträchtigen würde.

· Es ist zu befürchten, dass die Schwergewichte in den Gemeinden ausserhalb der Städte gebildet würden, was ganz klar eine Reduktion der Polizeipräsenz in der Stadt Olten bedeuten würde, und dass bei der Kantonspolizei die eigenen Bedürfnisse im verkehrspolizeilichen Bereich in den Vordergrund gerückt würden.

· Ob bei einem Zusammenschluss ein eventueller Synergieeffekt den Städten zugute kommt, ist sehr fraglich.

· Es ist fraglich, ob die heute rund 70 Personen umfassenden Polizeikorps der Städte Grenchen, Solothurn und Olten (Olten 1 Kdt, 26 Pol, 4 VDM) mit all ihren Aufgaben ins Korps der Kantonspolizei integriert würden. Die Personalkosten blieben im Umfang von mindestens 30 bis 35 % - das zeigen erste Berechnungen vergleichbarer Polizeikorps im Kanton Bern – bei den Städten.

Die Kantonspolizei arbeitet bekanntlich mit einem Globalbudget. Eine wesentliche Einnahmequelle sind die Bussengelder. Die Stadtpolizeien haben im Gegensatz zur Kantonspolizei überhaupt keine eigenen finanziellen Interessen an der Erteilung von Ordnungsbussen. Es müssen demzufolge auch keine zusätzlichen Radarkontrollen angesetzt werden, um die Budget-Vorgaben zu erfüllen. Die Bussengelder der Stadtpolizeiein gehen nämlich vollumfänglich an den Kanton. Dieser wichtige Aspekt ist der Bevölkerung weitgehend nicht bekannt.

Leider zeigte die bisherige Entwicklung bei der Kantonspolizei deutlich, dass in den Gemeinden seit Jahren bürgernahe Dienstleistungen abgebaut wurden. Der angeblichen Effizienz zuliebe wurden viele Polizeiposten und damit die klaren Anlaufstellen in der Gemeinde geschlossen. Der bekannte Dorfpolizist ist, mit einigen Ausnahmen, verschwunden.
Im Bezirk Olten-Gösgen ist einzig und allein die Stadtpolizei Olten mit einem 24 Stunden dauernden Schalterdienst präsent.
Es stellt sich die Frage, ob bei einem Zusammenschluss plötzlich etwas anders würde!

Nachstehend einige Aufgaben (nicht abschliessend), welche heute durch die Stadtpolizei Olten erledigt werden und nicht durch eine Einheitspolizei verrichtet würden:

· Abklärungsaufträge anderer städtischer Amtstellen
· Fundbüro
· 24-Stunden Publikumsschalter
· Organisation Gemüse- und Warenmärkte, Oltner-Kilbi, Oltissimo etc.
· Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit dem Sozialamt.
· Sicherheitsaufgaben im Bereich der Direktion Bildung und Sport
· Anlässe (Verkehrs- und Sicherheitsplanung)
· Begleiten von Anlässen wie 1. Mai-Feier, Schulfest, Fasnacht, Sportanlässe, Oltissimo, Kilbi, MIO etc.)
· Parkraumbewirtschaftung (Parkkarten, Anwohnerbevorzugung, Ticketautomaten,
Abrechnungswesen etc.)
· Verkehrsinstruktion in den Schulen
· Enge Kontakte zu Firmen, Geschäften, Warenhäusern, Institutionen etc.
· Quartierpolizei, Kontakte zu Quartierbewohnern und -bewohnerinnen, Fusspatrouillen, Kontrollen bezüglich das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern, Zustellungen von Betreibungen, Aktionen etc.
· Registrieren der ansässigen Geschäftsbetriebe (Notfälle)
· Planung und Unterhalt Signalisationen und Markierungen
· Feuerwehreinsätze (Stadtpolizei ersetzt den Verkehrszug)
· Gemeindepolizeiliche Aufgaben, Reklamationen im Verkehrs- und Sicherheitsbereich.
· Taxiwesen (Konzessionen, Kontrolle Einhaltung von Auflagen gemäss Taxireglement.
· Ausgabe von Energiekarten für die a.en ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.
· Sicherstellung der Alarmierung der Pikettorganisation für a.en, Werkhof, Winterdienst, Alarm Sozialamt, Ausstellungsräume etc.


Frage 5:

Der Regierungsrat müsste nicht Garantien und Versprechen, sondern konkret vertragliche Abmachungen abgeben. Bei Uneinigkeit und wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, müssen die Städte und Gemeinden das Recht haben, die sich aus ihrem öffentlichrechtlichen Vertrag ergebenden Rechte gemäss kantonalem Verwaltungsverfahrensrecht geltend zu machen.

Es gibt vier Grundvoraussetzungen:

1. Die Qualität der Versorgung der Oltner Bevölkerung (Zentrumsfunktion) bezüglich Sicherheit und Dienstleistungen müsste eine deutliche Verbesserung erfahren und nicht bloss auf das Erbringen der so genannten Grundversorgung beschränkt bleiben.

2. Die politischen Vorgaben für sicherheits- und verkehrspolizeiliche Belange dürfen einzig von den städtischen Exekutiven verbindlich erteilt werden können, ohne dass das Kommando der Kantonspolizei oder die Kantonsregierung diese beeinflussen können.

3. Die Mitarbeitenden, inkl. Kader, der städtischen Polizeikorps müssten bei der Überführung in die Einheitspolizei gute Bedingungen erhalten. Für alle Mitarbeitenden, welche den Übertritt wünschen, muss die Möglichkeit bestehen auch in der Einheitspolizei eine gleiche oder ähnliche Funktion ausüben zu können.

4. Ein Zusammenschluss müsste einen Synergiegewinn ergeben. Die Sicherheit dürfte zu keiner Zeit lediglich auf die Kostenfrage reduziert werden.


Frage 6:

Die Verantwortlichen sind bereit, nach übereinstimmender Beurteilung der sicherheitspolizeilichen Lage und im Verbund mit den Städten Grenchen und Solothurn, entsprechende Gespräche zu führen und unabhängige, neutrale Abklärungen zu treffen.
Thema solcher Gespräche kann aber nicht nur das Modell „Einheitspolizei“ (Kanton Bern) sein. Auch das Modell Regionalpolizei (Konzept „Horizont“ Kanton Aargau), welches z.B. zwischen der Kantonspolizei und Stadtpolizei Luzern mit viel Erfolg praktiziert wird, vergleichbar mit der Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzung zwischen Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Solothurn und Olten, ist gleichwertig zu prüfen. Vor Beginn allfälliger Diskussionen müssen die Kosten allesamt auf den Tisch.

„Erste Gespräche mit den politischen Verantwortlichen der Städte zum weiteren Vorgehen haben stattgefunden und werden vertieft weitergeführt, wobei die Städte nach wie vor am Fortbestand ihrer Stadtpolizeien festhalten. Die politische Diskussion sollte möglichst auf einer sachlichen Ebene und ausgehend von den derzeitigen Aktivitäten der Polizeikorps geführt werden. Dabei muss das Ziel einer Verbesserung der Sicherheit immer an erster Stelle stehen. Sachfremde Argumente gilt es als solche zu erkennen, damit sie den Entscheid nicht mit beeinflussen. Dazu bedarf es einer externen Analyse der geltenden Sicherheitsstruktur sowie der möglichen Vor- und Nachteile einer Einheitspolizei. Die Stadtpräsidenten von Solothurn und Grenchen sowie die zuständige Oltner Stadträtin haben dem Beizug eines Experten zugestimmt. Sie verlangen für sich aber auch, dass das Modell der Gemeindepolizeien wie im Kanton Aargau ebenfalls in die Fragestellung miteinbezogen wird und Vor- und Nachteile des „Berner Modells“ mit dem „Aargauer Modell“ verglichen werden. Ebenfalls sind die finanziellen Aspekte in der Evaluation zu würdigen. Als nächster Schritt wird zusammen mit den Stadtbehörden und einer Vertretung des Verbandes der Solothurnischen Einwohnergemeinden/VSEG ein Fachausschuss sowie eine politische Steuerungsgruppe gebildet, welche die Fragestellungen und den Auftrag formulieren werden.“

(RRB Nr. 2006/1497 vom 14. August 2006, Auszug aus Punkt 3.4 Gespräche laufen bereits)



Frage 7:

Die Bevölkerung und das Gemeindeparlament werden in geeigneter Form über die Ergebnisse informiert. Es ist jedoch sinnvoll, dass die Abklärungen vorerst intern und ohne öffentliche Kommunikation erfolgen.