| Urnen Öffnungszeiten |
Samstag: - Wahlbüros Bifang und Hübeli 10.30 bis 11.30 Uhr
Sonntag: - Wahlbüros Bifang und Hübeli 10.00 bis 12.00 Uhr
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| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Staates unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises (Ersatzausweis) kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises beim Stimmregisterführer oder bei dessen Stellvertreter im Oltner Stadthaus persönlich abholen, eine Identitätskarte oder einen Pass mitbringen und eine Gebühr von Fr. 10.- entrichten. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und stecken Sie ihn in das Fenster des Stimmkuverts, so dass im Fenster die Anschrift des Zentralwahlbüros der Einwohnergemeinde Olten erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder beim offiziellen Briefkasten des Stadthauses Olten einwerfen. Der Brief muss spätestens am Samstag bis 24 Uhr beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Stimmkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Stimmkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- das Stimmkuvert zu spät eintrifft
Bei persönlicher Stimmabgabe in den Aussenwahlbüros ist keine Unterschrift nötig. |